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Forschungszulage nicht förderfähige Maßnahmen

Prüfe ob dein Vorhaben nicht förderfähige Maßnahmen beinhaltet. Diese Maßnahmen sind von der Forschungszulage ausgeschlossen. Entsprechend wird die Höhe der Forschungszulage anhand der Kosten dieser Maßnahmen reduziert.

Prüfungsstatus

  • Administrative Tätigkeiten
  • Tätigkeiten zur Marktentwicklung
  • Tätigkeiten ohne Erkenntnisse
  • IT-Tätigkeiten

Tätigkeiten, die der administrativen Vorbereitung, Bewertung und ggf. Analyse des Potentials sowie der dazu erforderlichen Ressourcen eines Vorhabens, jedoch nicht der Erforschung und Entwicklung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen dienen, z. B.:

Disclaimer: Die Forschungszulage ist eine staatliche Förderung für Unternehmen welche von der Bescheinigungsstelle Forschungzulage (BSFZ) verwaltet wird. Entsprechend können wir keine Garantie oder Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen geben. Die Berechnungen basieren auf den offiziellen Angaben der BSFZ.